Der Vollkasko-Extraschutz im Tarif Premium der Kfz-Versicherung der Allianz erweitert den Schutz um Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Verwindungsschäden sowie Reifenschäden ohne weiteren Fahrzeugschaden. Zugleich gelten klar definierte Ausschlüsse für Motor und Getriebe sowie zusätzliche Obliegenheiten wie regelmäßige Wartung und die Einreichung der Reparaturrechnung.
Was ist versichert?
Ergänzend zu A.2.1.3 Ihrer AKB sind in der Vollkaskoversicherung plötzlich und unvorhergesehene:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden,
- Verwindungsschäden am versicherten Fahrzeug und den mitversicherten Fahrzeugteilen und
- die Beschädigung oder Zerstörung von Reifen des versicherten Fahrzeugs ohne weiteren Fahrzeugschaden versichert.
Was ist nicht versichert?
Nicht versicherte Fahrzeug- und Zubehörteile:
Nicht versichert sind Motoren und Getriebe einschließlich Gelenk und Antriebswellen sowie Differentiale und Vorgelege.
Zum Motor gehören alle inneren Teile sowie angebaute Aggregate und Komponenten wie Anlasser, Auspuffanlage mit ihren Halterungen, Kraftstoffsystem, Kühl- und Klimaanlage, Kompressor, Turbolader, Lüfter, Leitungen, Lichtmaschine, Motorbremse, Leistungsregler/Inverter (reguliert die Batteriespannung von Gleichspannung auf Wechselspannung für den Motor und reguliert die Leistung), intern verbaute Ladegeräte oder Gleichrichter.
Zum Getriebe gehören Wechsel-, Schalt-, Automatik- und Zusatzgetriebe mit allen inneren Teilen sowie Längstrieb (Kardan- und Gelenkwellen einschließlich Zwischenlager), Wandler, Kupplung, Schaltgestänge, jeweils einschließlich deren Befestigungsteile.
Die Ausschlüsse gelten unabhängig vom jeweiligen Antriebskonzept.
Nicht versicherte Ereignisse und Schäden:
Auch wenn weitere Ursachen hinzutreten, leisten wir keine Entschädigung für Schäden und Verluste:
- durch Versaufen oder Verschlammen sowie Schäden durch besondere Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen im Bereich von Gewässern, bei Tunnelarbeiten oder bei Arbeiten unter Tage.
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung am versicherten Fahrzeug bereits vorhanden waren und Ihnen oder einer Person bekannt sein mussten, die über den Einsatz des versicherten Fahrzeugs verantwortlich zu entscheiden hat.
- durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, der Schaden steht mit der Reparaturbedürftigkeit nicht im Zusammenhang oder das Fahrzeug war mit unserer Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert.
- die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des Betriebes oder der übermäßigen Bildung von Rost sind.
- für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, Verkäufer oder aus Reparaturauftrag haftet.
- die dadurch entstehen, dass das versicherte Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde.
- die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- und Zubehörteilen bzw. die Veränderung von Software oder Betriebsparametern verursacht werden, die nicht durch den Hersteller des Fahrzeugs zugelassen sind.
Zusätzlich gelten die Ausschlüsse nach A.2.2 Ihrer AKB und die Ausschlüsse nach 6 dieses Zusatzbausteins zur Allgefahrendeckung für den Akku.
Welche Obliegenheiten (Pflichten) und Rechtsfolgen müssen Sie beachten?
Es gelten die Obliegenheiten nach B.2 Ihrer AKB. Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich nach B.3 Ihrer AKB. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Ihre zusätzlichen Obliegenheiten bei Gebrauch des Fahrzeugs:
Zusätzlich zu den Obliegenheiten nach B.2.1 Ihrer AKB müssen Sie an dem versicherten Fahrzeug die vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten durchführen lassen und uns dies im Schadenfall auf Verlangen nachweisen.
Ihre zusätzlichen Obliegenheiten im Versicherungsfall:
Zusätzlich zu den Obliegenheiten nach B.2.3 Ihrer AKB müssen Sie im Versicherungsfall:
- einem von uns Beauftragten jederzeit die Untersuchung der beschädigten Sache gestatten und ihm auf Verlangen die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte geben und
- uns die Reparaturrechnung innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum einreichen. Aus ihr müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Vollkasko-Extraschutz erweitert Ihren Vollkaskoschutz um bestimmte plötzliche und unvorhergesehene Schäden am Fahrzeug, etwa an Reifen oder durch Bremsen und Betrieb. Zentrale Bauteile wie Motor und Getriebe sind allerdings ausgenommen, ebenso Schäden durch Verschleiß, Vorschäden, unzulässige Umbauten oder fremde Haftung. Damit der Schutz greift, sollten Sie die empfohlenen Wartungen durchführen lassen und im Schadenfall die geforderten Nachweise fristgerecht einreichen.
Häufige Fragen
Sind Reifenschäden ohne weiteren Fahrzeugschaden versichert?
Ja. Die Beschädigung oder Zerstörung von Reifen des versicherten Fahrzeugs ist auch ohne weiteren Fahrzeugschaden versichert.
Sind Schäden an Motor und Getriebe abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Motoren und Getriebe einschließlich Gelenk- und Antriebswellen sowie Differentiale und Vorgelege. Die Ausschlüsse gelten unabhängig vom jeweiligen Antriebskonzept.
Bis wann muss ich die Reparaturrechnung einreichen?
Sie müssen uns die Reparaturrechnung innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum einreichen. Aus ihr müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein.
Welche Pflichten habe ich zur Wartung des Fahrzeugs?
Sie müssen an dem versicherten Fahrzeug die vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten durchführen lassen und uns dies im Schadenfall auf Verlangen nachweisen.
Sind Schäden durch unzulässige Umbauten versichert?
Nein. Schäden durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- und Zubehörteilen bzw. die Veränderung von Software oder Betriebsparametern, die nicht durch den Hersteller des Fahrzeugs zugelassen sind, sind vom Schutz ausgeschlossen.