Der Tarif Komfort der Kfz-Versicherung der Allianz leistet ergänzend zur Kfz-Haftpflicht auch bei Eigenschäden, also Sachschäden an eigenen Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigen Sachen. Erfahren Sie, was genau versichert ist, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Fälle ausgeschlossen sind.
Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1 Ihrer AKB leisten wir zusätzlich bei Eigenschäden.
Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen.
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
- An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
- An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Sie beschädigen Ihr Garagentor.
- An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad.
Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtigten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten.
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
Bitte beachten Sie – nicht versichert sind:
- Eigenschäden, die durch einen Anhänger oder Wohnwagenanhänger verursacht wurden.
- Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Beispiel: Nicht versichert ist, wenn Sie Ihr transportiertes Fahrrad beschädigen.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise deckt eine Kfz-Haftpflicht nur Schäden an fremdem Eigentum. Im Tarif Komfort werden zusätzlich Schäden ersetzt, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihren eigenen Sachen anrichten – etwa am eigenen Zweitwagen, am Garagentor oder am eigenen Fahrrad. Für solche Eigenschäden gelten eine feste Selbstbeteiligung sowie eine jährliche Höchstgrenze, und bestimmte Fälle sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Was sind Eigenschäden im Tarif Komfort?
Eigenschäden sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Diese werden ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1 der AKB erstattet.
Welche eigenen Sachen sind versichert?
Versichert sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück), an Ihnen gehörenden Gebäuden wie einem Garagentor sowie an sonstigen Sachen, etwa einem eigenen Fahrrad. Auch Sachen im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtigten Fahrer sind eingeschlossen.
Wie hoch sind Selbstbeteiligung und Höchstleistung?
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr liegt bei 100.000 EUR.
Welche Eigenschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen Anhänger oder Wohnwagenanhänger verursacht wurden, sowie Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden – zum Beispiel ein transportiertes Fahrrad.
Werden Sachverständigenkosten erstattet?
Die Kosten eines Sachverständigen werden nur erstattet, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025