Verursacht die hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion einen Schaden, verzichtet die Allianz in der Kfz-Versicherung Komfort unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rückstufung – in der Kfz-Haftpflicht ebenso wie in der Vollkasko. Welche Bedingungen gelten und wie Sie den Nachweis erbringen, erfahren Sie hier.
Wir verzichten auf die Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen.
Dafür müssen alle nachstehenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Schaden wurde ausschließlich durch die automatisierte Fahrfunktion des versicherten Fahrzeugs verursacht.
- Die automatisierte Steuerung war aktiviert und wurde bestimmungsgemäß verwendet.
- Der Fahrer wurde nicht zur Übernahme der Fahrzeugführung aufgefordert.
Sie sind verpflichtet, uns nachzuweisen, dass die automatisierte Fahrfunktion aktiviert war, bestimmungsgemäß verwendet wurde und den Schaden verursacht hat.
Den Nachweis können Sie erbringen, indem Sie uns die gespeicherten Daten des Fahrzeugs zum Schadenereignis übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Fahrzeug mit einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion ausgestattet ist und diese Funktion einen Schaden verursacht, während sie ordnungsgemäß aktiviert war, wirkt sich das nicht negativ auf Ihre Einstufung aus. In einem solchen Fall verzichtet die Allianz im Komfort-Tarif darauf, Sie zurückzustufen – sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie den Ablauf mithilfe der im Fahrzeug gespeicherten Daten belegen können. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wird mein Vertrag nach einem Schaden durch die automatisierte Fahrfunktion zurückgestuft?
Nein. Die Allianz verzichtet im Tarif Komfort auf die Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB, sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für den Rückstufungsverzicht erfüllt sein?
Der Schaden muss ausschließlich durch die automatisierte Fahrfunktion des versicherten Fahrzeugs verursacht worden sein, die automatisierte Steuerung muss aktiviert und bestimmungsgemäß verwendet worden sein, und der Fahrer darf nicht zur Übernahme der Fahrzeugführung aufgefordert worden sein.
Für welche Versicherungsarten gilt der Rückstufungsverzicht?
Der Verzicht gilt sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung.
Wie weise ich nach, dass die automatisierte Fahrfunktion den Schaden verursacht hat?
Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die automatisierte Fahrfunktion aktiviert war, bestimmungsgemäß verwendet wurde und den Schaden verursacht hat. Den Nachweis können Sie erbringen, indem Sie die gespeicherten Daten des Fahrzeugs zum Schadenereignis übermitteln.