In der Kfz-Versicherung der Allianz verlängert der Tarif Premium die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge auf 36 Monate und geht damit über die reguläre Kaskoregelung hinaus – ein wichtiger Vorteil bei Schäden am Gebrauchtwagen.
Im Tarif Premium gilt für die verlängerte Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen eine Laufzeit von 36 Monaten.
Ergänzend zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 3 Ihrer AKB verlängert sich die Dauer der Kaufpreisentschädigung auf 36 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Gebrauchtfahrzeug versichert, profitiert im Premium-Tarif von einer besonders langen Frist für die Kaufpreisentschädigung. Statt der regulären Regelung aus der Kaskoversicherung wird der Zeitraum, in dem der Kaufpreis als Grundlage für die Entschädigung dienen kann, auf 36 Monate ausgedehnt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge im Premium-Tarif?
Im Tarif Premium beträgt die Laufzeit der verlängerten Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge 36 Monate.
Worauf bezieht sich diese Verlängerung?
Die Verlängerung erfolgt ergänzend zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 3 der AKB.
Gilt diese Regelung auch für Neufahrzeuge?
Die hier beschriebene Regelung bezieht sich auf die Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen. Für weitere Konstellationen ist das konkrete Bedingungswerk maßgeblich.
In welchem Tarif gilt die Laufzeit von 36 Monaten?
Die Laufzeit von 36 Monaten für die verlängerte Kaufpreisentschädigung gilt im Tarif Premium der Kfz-Versicherung.