Bei der Kfz-Versicherung Premium der Allianz verzichtet der Versicherer in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko auf die Rückstufung, wenn ein Schaden ausschließlich durch eine aktivierte, bestimmungsgemäß genutzte hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktion verursacht wurde und der Fahrer nicht zur Übernahme aufgefordert war.
Rückstufungsverzicht bei automatisiertem Fahren:
Wir verzichten auf die Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen.
Voraussetzungen (alle müssen vorliegen):
- Der Schaden wurde ausschließlich durch die automatisierte Fahrfunktion des versicherten Fahrzeugs verursacht.
- Die automatisierte Steuerung war aktiviert und wurde bestimmungsgemäß verwendet.
- Der Fahrer wurde nicht zur Übernahme der Fahrzeugführung aufgefordert.
Ihre Nachweispflicht:
Sie sind verpflichtet, uns nachzuweisen, dass die automatisierte Fahrfunktion aktiviert war, bestimmungsgemäß verwendet wurde und den Schaden verursacht hat. Den Nachweis können Sie erbringen, indem Sie uns die gespeicherten Daten des Fahrzeugs zum Schadenereignis übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Fährt Ihr Fahrzeug mit einer hoch- oder vollautomatisierten Funktion und verursacht diese allein einen Schaden, ohne dass Sie zur Übernahme des Steuers aufgefordert wurden, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie mit den gespeicherten Fahrzeugdaten belegen können, dass die Funktion aktiviert und korrekt genutzt wurde.
Häufige Fragen
Für welche Versicherungssparten gilt der Rückstufungsverzicht?
Der Verzicht gilt sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Schaden muss ausschließlich durch die automatisierte Fahrfunktion verursacht worden sein, die automatisierte Steuerung muss aktiviert und bestimmungsgemäß verwendet worden sein, und der Fahrer darf nicht zur Übernahme der Fahrzeugführung aufgefordert worden sein. Alle Voraussetzungen müssen zugleich vorliegen.
Wie weise ich nach, dass die automatisierte Fahrfunktion den Schaden verursacht hat?
Sie erbringen den Nachweis, indem Sie uns die gespeicherten Daten des Fahrzeugs zum Schadenereignis übermitteln.
Auf welche Regelung bezieht sich der Verzicht?
Wir verzichten auf die Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB.