Wer sein Fahrzeug in der Kfz-Versicherung der Allianz im Tarif Premium versichert, erhält bei bestimmten Schäden zusätzlich eine Wertminderungspauschale. Sie wird nach Fahrzeugalter gestaffelt gezahlt und ergänzt die reguläre Entschädigung – wenn die ersatzfähigen Reparaturkosten mehr als 1.000 EUR ohne Mehrwertsteuer betragen.
Wir zahlen zusätzlich zur Entschädigung nach A.2.1.6 Ihrer AKB eine Wertminderungspauschale, wenn nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
Was ist versichert?
Das Fahrzeug ist aufgrund folgender Ereignisse beschädigt:
- Unfall,
- mut- oder böswillige Handlung oder
- Zusammenstoß mit Tieren.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wenn die für die Reparatur ersatzfähigen Kosten nach A.2.1.6.2 Ihrer AKB mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) betragen, erstatten wir folgende Pauschale:
- 10 % der Reparaturkosten, wenn der Schaden im ersten Jahr,
- 7 % der Reparaturkosten, wenn der Schaden im zweiten Jahr,
- 5 % der Reparaturkosten, wenn der Schaden im dritten Jahr oder
- 4 % der Reparaturkosten, wenn der Schaden im vierten Jahr
ab Erstzulassung des Fahrzeugs eingetreten ist. Es gelten jeweils die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie:
Wir erstatten keine Wertminderung bei Schäden, die nach Ablauf des vierten Jahres nach der Erstzulassung eintreten. Bei einem Totalschaden nach A.2.1.6.1 Ihrer AKB erstatten wir ebenfalls keine Wertminderung.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Schadenzahlung gibt es bei bestimmten Ereignissen einen zusätzlichen Ausgleich dafür, dass ein repariertes Fahrzeug im Wert sinken kann. Wie hoch dieser Ausgleich ausfällt, hängt davon ab, wie alt das Fahrzeug seit der Erstzulassung ist – je jünger das Auto, desto höher der Prozentsatz. Bei sehr alten Fahrzeugen oder einem Totalschaden entfällt diese Zusatzleistung.
Häufige Fragen
Bei welchen Schäden gibt es die Wertminderungspauschale?
Bei Schäden am Fahrzeug durch Unfall, mut- oder böswillige Handlung oder Zusammenstoß mit Tieren.
Ab welcher Schadenhöhe wird die Pauschale gezahlt?
Wenn die ersatzfähigen Reparaturkosten nach A.2.1.6.2 Ihrer AKB mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) betragen.
Wie hoch ist die Wertminderungspauschale?
Sie beträgt je nach Fahrzeugalter ab Erstzulassung 10 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten Jahr und 4 % im vierten Jahr der Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer).
Wann wird keine Wertminderung erstattet?
Bei Schäden, die nach Ablauf des vierten Jahres nach der Erstzulassung eintreten, sowie bei einem Totalschaden nach A.2.1.6.1 Ihrer AKB.