Die Kfz-Versicherung der Allianz im Tarif Premium verlängert die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge auf 36 Monate. Ergänzend zur Kaskoversicherung erhalten Sie so über einen deutlich längeren Zeitraum den Neuwert Ihres Fahrzeugs ersetzt.
Verlängerte Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen:
Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gilt im Tarif Premium für die verlängerte Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen eine Laufzeit von 36 Monaten.
Ergänzend zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 2 Ihrer AKB verlängert sich die Dauer der Neupreisentschädigung auf 36 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird ein neues Fahrzeug beschädigt oder gestohlen, kann über einen bestimmten Zeitraum der Neuwert statt des niedrigeren Zeitwerts ersetzt werden. Im Tarif Premium ist dieser Zeitraum auf 36 Monate ausgeweitet – Sie profitieren also länger von der Neupreisentschädigung, als es die Grundregelung der Kaskoversicherung vorsieht.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Neupreisentschädigung im Tarif Premium?
Im Tarif Premium der Kfz-Versicherung der Allianz gilt die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge über eine Dauer von 36 Monaten.
Auf welcher Grundlage verlängert sich die Neupreisentschädigung?
Ergänzend zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 2 Ihrer AKB verlängert sich die Dauer der Neupreisentschädigung auf 36 Monate.
Für welche Fahrzeuge gilt die verlängerte Neupreisentschädigung?
Die verlängerte Neupreisentschädigung gilt für Neufahrzeuge.
In welchem Tarif ist die Verlängerung auf 36 Monate enthalten?
Die Verlängerung auf 36 Monate ist im Tarif Premium der Kfz-Versicherung der Allianz enthalten.