Bleibt das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall liegen, organisiert die Allianz im Schutzbrief der Kfz-Versicherung schnelle Hilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort, Abschleppen in die nächste geeignete Werkstatt, Bergen des Fahrzeugs sowie eine zusätzliche Leistung bei Falschbetankung – mit klaren Kostenobergrenzen bei selbst beauftragter Hilfe.
Die Allianz organisiert, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt nicht antreten oder fortsetzen kann, werden die nachfolgenden Leistungen erbracht.
Begriffsbestimmungen:
- Panne: jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Auch als Panne gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators (Akku) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
- Unfall: ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
(1) Wiederherstellung der Fahrbereitschaft:
Die Allianz organisiert für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter Hilfe, gilt: Die entstandenen Kosten einschließlich der vom Pannenfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile werden bis maximal 150 EUR erstattet.
(2) Abschleppen des Fahrzeugs:
Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, organisiert die Allianz für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächste für die Reparatur geeignete Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter das Abschleppen, werden die entstandenen Kosten bis maximal 250 EUR erstattet.
(3) Bergen des Fahrzeugs:
Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisiert die Allianz für Sie die Bergung des Fahrzeugs und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zurückkommt.
(4) Zusätzliche Leistung bei Falschbetankung:
Bei einer Betankung mit falschem Treibstoff oder Treibstoffzusätzen werden die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs ersetzt. Beispiel: Ein Dieselmotor wird mit Benzin betankt.
Die Kosten werden bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro ersetzt.
Bitte beachten Sie: Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt Ihr Auto nach einer Panne oder einem Unfall liegen, kümmert sich der Schutzbrief darum, dass Sie wieder weiterkommen. Zunächst wird versucht, das Fahrzeug direkt vor Ort wieder fahrbereit zu machen. Klappt das nicht, wird es in eine geeignete Werkstatt abgeschleppt. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, wird es geborgen. Auch bei einer Falschbetankung gibt es Unterstützung. Wichtig zu wissen: Wenn Sie oder eine dritte Person die Hilfe selbst beauftragen, gelten für die Erstattung feste Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Was gilt als Panne im Sinne des Schutzbriefs?
Als Panne gilt jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators (Akku) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zählt als Panne.
Wie viel wird erstattet, wenn ich die Pannenhilfe selbst beauftrage?
Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter Hilfe, werden die entstandenen Kosten einschließlich der verwendeten Kleinteile bis maximal 150 EUR erstattet. Beim selbst beauftragten Abschleppen werden bis maximal 250 EUR erstattet.
Werden bei einer Falschbetankung die Kosten übernommen?
Ja. Bei einer Betankung mit falschem Treibstoff oder Treibstoffzusätzen werden die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro ersetzt.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug von der Straße abgekommen ist?
Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen und kommt aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zurück, wird die Bergung des Fahrzeugs organisiert und die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023