Bleibt man wegen einer unvorhergesehenen Naturkatastrophe wie Lawinen oder Erdbeben liegen, hilft die Allianz Kfz-Versicherung im Schutzbrief mit Übernachtung, Verpflegung, Weiterreise und Taxikosten – hier erfahren Sie, welche Beträge gelten und wann Leistungen ausgeschlossen sind.
Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. Lawinen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir folgende Leistungen:
- Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung mit 15 EUR pro Person und Tag.
- Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
- Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR.
Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen wegen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
(1) Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
(2) Grobe Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
(3) Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht bei behördlich genehmigten Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 4 dar.
(4) Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
(5) Schäden durch Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch ein unvorhersehbares Naturereignis oder eine behördliche Anordnung nicht weiterreisen können, hilft der Schutzbrief mit Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie für die Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel und für Taxi- oder Bahnfahrten. Für bestimmte Situationen – etwa Vorsatz, Kriegsereignisse oder Kernenergie – ist die Leistung dagegen ausgeschlossen oder kann gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was zahlt der Schutzbrief bei einer Naturkatastrophe?
Können Sie wegen einer unvorhergesehenen Naturkatastrophe oder einer behördlichen Anordnung nicht weiterreisen, werden Übernachtung, Verpflegung, die Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel sowie Taxi- und Fahrtkosten übernommen.
Wie hoch sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung?
Die Übernachtung wird bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und Übernachtung übernommen. Die Verpflegung wird mit 15 EUR pro Person und Tag erstattet.
Werden Taxi- und Bahnfahrten übernommen?
Ja. Die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln werden bis zu 100 EUR übernommen.
Wann ist die Leistung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz, Kernenergie sowie durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt. Auch bei behördlich genehmigten Rennen besteht kein Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden.
Gilt der Kriegs- und Unruhen-Ausschluss auch bei Naturkatastrophen?
Nein. Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen wegen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
Inhalt dieses Abschnitts:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023