In der Kfz-Versicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz erst mit Zahlung des im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrags – jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Was bei verspäteter Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, richten sich die Folgen nach B.1.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz greift, sobald Sie den fälligen Beitrag aus dem Versicherungsschein bezahlt haben. Frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vereinbart wurde. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, gelten die dafür vorgesehenen Regelungen in B.1.2.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben.
Kann der Schutz schon vor dem vereinbarten Zeitpunkt beginnen?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann richten sich die Folgen nach B.1.2.
Woher weiß ich, welcher Beitrag fällig ist?
Der fällige Beitrag ist in Ihrem Versicherungsschein genannt.