Bei der Kfz-Versicherung der Allianz besteht nach jedem eingetretenen Versicherungsfall ein besonderes Kündigungsrecht: Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer dürfen das Versicherungsverhältnis dann beenden. Was das für Sie bedeutet und wer wann kündigen darf, erfahren Sie hier.
Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind beide Seiten des Vertrags berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Das bedeutet: Nicht nur Sie als versicherte Person können nach einem Versicherungsfall kündigen, sondern auch die Allianz als Versicherer. Diese Möglichkeit ist unabhängig von den regulären Kündigungsterminen zu verstehen.
Häufige Fragen
Wann darf ich meine Kfz-Versicherung außerplanmäßig kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Darf auch die Allianz nach einem Schaden kündigen?
Ja. Das Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall steht jeder Vertragspartei zu, also sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer.
Was löst dieses besondere Kündigungsrecht aus?
Auslöser ist der Eintritt eines Versicherungsfalls. Danach kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Gelten weitere Fristen oder Bedingungen für diese Kündigung?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab. Aus dem vorliegenden Inhalt geht hervor, dass nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen kann.