Beim Fahrzeugverkauf in der Kfz-Versicherung der Allianz geht der Vertrag zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Erfahren Sie, wie der Beitrag angepasst wird, welche Kündigungsrechte gelten, wann ein neuer Vertrag des Erwerbers automatisch als Kündigung wirkt und warum die Veräußerung unverzüglich in Textform angezeigt werden muss.
9.1.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, so geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über.
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers anzupassen, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden. Das gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die entsprechend seinem bisherigen Schadenverlauf ermittelt wird.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
9.1.2 Kündigungsrechte
Wir sind berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Im Falle der Kündigung durch uns oder den Erwerber haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform.
9.1.3 Vertragsbeendigung bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags
Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Dies gilt jedoch nur, wenn der Erwerber der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorlegt. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
9.1.4 Pflicht zur Anzeige der Veräußerung
Sie oder der Erwerber müssen uns die Veräußerung unverzüglich in Textform anzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, sind wir unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet:
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen, und
- wir weisen nach, dass wir den mit Ihnen bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir sind ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung nach diesem Zeitpunkt bekannt wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls die Kündigungsfrist abgelaufen war, wir aber nicht gekündigt haben.
9.1.5 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Geht das Eigentum an dem versicherten Fahrzeug im Wege der Zwangsversteigerung über, finden C.9.1.1 bis C.9.1.4 entsprechende Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr Auto, wandert die Versicherung mit dem Eigentum automatisch zum Käufer. Beitrag und Schadenfreiheitsklasse richten sich dann nach dem neuen Halter. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer können den übernommenen Vertrag kündigen, und ein neuer Vertrag des Käufers beendet den alten. Wichtig ist, dass Sie den Verkauf zügig in Textform melden, damit der Versicherungsschutz und die Beitragsfragen sauber geregelt sind.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs geht die Versicherung auf den Erwerber über. Der Beitrag wird entsprechend den Angaben des Erwerbers angepasst, wie bei einem Neuabschluss.
Wer kann den übergegangenen Vertrag kündigen und in welcher Frist?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat ab Kenntnis der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb. Die Kündigung bedarf der Textform.
Muss ich den Verkauf melden?
Ja. Sie oder der Erwerber müssen die Veräußerung unverzüglich in Textform anzeigen. Bleibt die Anzeige aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungspflicht entfallen.
Was gilt, wenn der Käufer eine neue Versicherung abschließt?
Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags – vorausgesetzt, er legt der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vor. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Wer zahlt den Beitrag nach einer Kündigung?
Im Falle der Kündigung durch den Versicherer oder den Erwerber haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.