Bei der Kfz-Versicherung der Allianz greifen klare Regeln, wenn das versicherte Wagnis endgültig entfällt – etwa durch eine Fahrzeugverschrottung. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt, denn bis dahin steht ihm der Beitrag zu.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (beispielsweise durch Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
- 10 Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn dein Fahrzeug dauerhaft nicht mehr genutzt werden kann – zum Beispiel weil es verschrottet wurde – endet das versicherte Risiko. Für die Beitragsberechnung ist der Moment maßgeblich, in dem der Versicherer davon erfährt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Beitrag geschuldet.
Häufige Fragen
Was gilt als Wagniswegfall?
Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig wegfällt, beispielsweise durch eine Fahrzeugverschrottung.
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag zu?
Der Beitrag steht dem Versicherer bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Ist eine Fahrzeugverschrottung ein Beispiel für einen Wagniswegfall?
Ja, die Fahrzeugverschrottung wird ausdrücklich als Beispiel für einen endgültigen Wegfall des versicherten Wagnisses genannt.