Wer sein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen fährt, sollte die Regeln der Allianz Kfz-Versicherung kennen: Voller Versicherungsschutz besteht auf öffentlichen Wegen nur mit vollständig angebrachtem Kennzeichen. Ohne montiertes Kennzeichen greift der Schutz nur, wenn das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht.
Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist.
Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, gilt:
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Versicherungsvertrags, sofern das Fahrzeug an einem der folgenden Orte abgestellt ist:
- in einem Einstellraum (beispielsweise Einzel- oder Sammelgarage)
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (beispielsweise Zaun, Hecke, Mauer)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen, das jeweils nur an einem Fahrzeug angebracht sein darf. Fahren Sie auf öffentlichen Straßen, muss das vollständige Kennzeichen montiert sein, damit der vereinbarte Schutz gilt. Steht das Fahrzeug ohne Kennzeichen, ist es geschützt, solange es sicher untergestellt ist – etwa in einer Garage oder hinter einer Umfriedung.
Häufige Fragen
Wann besteht bei einem Wechselkennzeichen voller Versicherungsschutz?
Der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständigen Wechselkennzeichen versehen ist.
Bin ich versichert, wenn das Fahrzeug kein Kennzeichen trägt?
Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrags, sofern es in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt ist.
Was zählt als Einstellraum oder umfriedeter Abstellplatz?
Als Einstellraum gilt beispielsweise eine Einzel- oder Sammelgarage. Ein umfriedeter Abstellplatz ist zum Beispiel durch Zaun, Hecke oder Mauer begrenzt.
Was gilt, wenn das Fahrzeug ohne Kennzeichen frei auf der Straße steht?
Ohne montiertes Wechselkennzeichen besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt ist. Weitere Details hängen vom konkreten Versicherungsvertrag ab.