Bei der Kfz-Versicherung der Allianz können die Schadenverläufe der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nur zusammen abgegeben werden. Nach der Abgabe erfolgt eine Neueinstufung in die SF-Klasse, die bei Ersteinstufung gegolten hätte – wobei für die SF-Klassen M und S besondere Regeln gelten.
Gemeinsame Abgabe der Schadenverläufe:
Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs:
- Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
- Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Schadenverlauf Ihres Vertrags abgeben, geschieht das für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung nur gemeinsam. Ihr Vertrag wird anschließend so eingestuft, wie er ganz zu Beginn eingestuft worden wäre. War Ihr Vertrag zuvor in der SF-Klasse M oder S, ändert sich an dieser Einstufung nichts. Durch die Umstellung kann ein höherer Beitrag entstehen, der nachträglich erhoben werden darf.
Häufige Fragen
Können Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschadenverlauf getrennt abgegeben werden?
Nein. Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
In welche SF-Klasse wird der Vertrag nach der Abgabe des Schadenverlaufs eingestuft?
Der Vertrag wird in die SF-Klasse eingestuft, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten.
Was passiert, wenn der Vertrag in der SF-Klasse M oder S war?
Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Kann durch die Umstellung ein höherer Beitrag entstehen?
Ja. Die Allianz ist berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.