In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz wird der Beitrag einmal jährlich nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert. Sinkt der Schaden- und Kostenbedarf, wird der Beitrag gesenkt; steigt er, kann er entsprechend erhöht werden. Der neue Beitrag gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr.
12.1.1 Jährliche Neukalkulation
Die Allianz ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Bei der Neukalkulation werden die Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Die Neukalkulation richtet sich nach:
- der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit,
- der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt.
Dabei ist die Allianz berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen.
Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
12.1.2 Auswirkung auf den Beitrag
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag in diesem Umfang zu erhöhen.
12.1.3 Wirksamwerden der Neukalkulation
Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr überprüft die Allianz, ob der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung noch zum erwarteten Schaden- und Kostenbedarf passt. Fällt dieser niedriger aus, wird der Beitrag gesenkt; fällt er höher aus, kann der Beitrag steigen. Persönliche Zu- und Abschläge werden dabei nicht angetastet, und der neue Beitrag gilt erst ab dem nächsten Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht neu kalkuliert?
Die Allianz kalkuliert den Beitrag während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr neu, nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Wonach richtet sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt.
Kann der Beitrag durch die Neukalkulation sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken.
Bleiben individuelle Zu- und Abschläge erhalten?
Ja. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
Ab wann gilt der neu kalkulierte Beitrag?
Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025