Beim Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz genießen Sie als Versicherungsnehmer ebenso Versicherungsschutz wie der berechtigte Fahrer und die berechtigten Insassen des Fahrzeugs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Versicherte Personen im Schutzbrief:
Versicherungsschutz besteht für:
- Sie
- den berechtigten Fahrer
- die berechtigten Insassen
Dies gilt, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch für die Person, die das Fahrzeug berechtigt fährt, sowie für die Personen, die berechtigt mitfahren. Einschränkungen können sich aus weiteren Regelungen ergeben.
Häufige Fragen
Wer ist im Schutzbrief versichert?
Versichert sind Sie, der berechtigte Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Sind auch Mitfahrer abgesichert?
Ja, die berechtigten Insassen sind vom Versicherungsschutz umfasst, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Gilt der Schutz auch, wenn eine andere Person fährt?
Ja, der berechtigte Fahrer ist ebenfalls versichert, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Gibt es Ausnahmen vom Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Ob im Einzelfall abweichende Regelungen greifen, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.