Wer mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, erhält über den Schutzbrief der Allianz Kfz-Versicherung zahlreiche Zusatzleistungen: von Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport und Verzollung über Hilfe bei Diebstahl bis zur Rückreise in besonderen Fällen und Unterstützung im Todesfall.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
- Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland).
(1) Bei Panne oder Unfall
a) Ersatzteilversand
Wenn Ersatzteile an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden können, organisieren wir für Sie den Ersatzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen. Die Kosten für die Ersatzteile selbst übernehmen wir nicht.
b) Fahrzeugtransport
Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann organisieren wir den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
Alternativ organisieren wir den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz.
Voraussetzung für unsere Leistung ist:
- Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden.
- Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
(2) Bei Fahrzeugdiebstahl
a) Fahrzeugunterstellung
Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung. Die Unterstellung muss erforderlich sein. Die Kostenübernahme ist auf den Zeitraum bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung begrenzt. Maximal übernehmen wir die Kosten für 14 Tage.
b) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Wenn nach einem Diebstahl das wieder aufgefundene Fahrzeug im Ausland verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir erstatten Ihnen den Zollbetrag einschließlich etwaiger Verfahrensgebühren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
(3) Im Todesfall
Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug versterben, organisieren wir die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu insgesamt 5.000 EUR.
(4) Rückreise in besonderen Fällen
Wir vermitteln die Rückreise, wenn:
- Ein nicht mitreisender, naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist.
- Ihr Eigentum oder das Eigentum eines Insassen durch Feuer, ein Elementarereignis oder eine vorsätzliche Straftat eines Dritten erheblich beschädigt wurde.
Voraussetzung ist, dass Ihnen oder einem der berechtigten Insassen die planmäßige Beendigung der Fahrt oder Reise nicht zuzumuten ist.
Wir übernehmen die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten. Außerdem organisieren wir die Fahrzeugabholung nach Ziffer 1.7 Absatz 4, wenn die Rückreise nicht mit dem Fahrzeug erfolgt. Wir tragen die Kosten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutzbrief hilft Ihnen, wenn während einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug etwas passiert. Bei Panne oder Unfall organisiert die Allianz zum Beispiel den Versand fehlender Ersatzteile oder den Transport des Fahrzeugs und unterstützt bei der Verzollung. Wird das Fahrzeug gestohlen und wieder aufgefunden, hilft der Versicherer beim Unterstellen und Verzollen. Auch für den Todesfall und für die Rückreise in bestimmten Notlagen sind Leistungen vorgesehen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten der Ersatzteile selbst übernommen?
Nein. Beim Ersatzteilversand übernimmt die Allianz die Kosten für den schnellstmöglichen Versand, sofern die Teile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen. Die Kosten für die Ersatzteile selbst werden nicht übernommen.
Wann wird das Fahrzeug ins Inland zurücktransportiert?
Der Rücktransport zu Ihrer Wunschwerkstatt am Wohnsitz erfolgt, wenn das Fahrzeug am ausländischen Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.
Wie lange werden bei Diebstahl die Unterstellkosten übernommen?
Wird das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden, werden die erforderlichen Unterstellkosten bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung übernommen – maximal für 14 Tage.
Welche Beträge gelten im Todesfall und bei der Rückreise?
Im Todesfall werden die Kosten für Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland bis zu insgesamt 5.000 EUR übernommen. Bei der Rückreise in besonderen Fällen trägt die Allianz die Kosten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
Unter welchen Voraussetzungen gelten diese Leistungen?
Sie müssen sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug befinden, und der Schaden muss sich an einem Ort im Ausland ereignen (Geltungsbereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023