Beim Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz gelten klare Obliegenheiten für den Fahrzeuggebrauch: Das Fahrzeug ist nur zum vereinbarten Zweck und durch berechtigte Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis zu nutzen. Auch Rennen und dazugehörige Übungsfahrten sind ausgeschlossen. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie hier.
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
(4) Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungsschutz gemäß Ziffer 2 Absatz 3 ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt, sollten Sie beim Fahrzeuggebrauch einige Grundregeln beachten: Nutzen Sie das Fahrzeug nur für den vereinbarten Zweck und lassen Sie es nur von Personen fahren, die dazu berechtigt sind und über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen. Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, sowie die dazugehörigen Übungsfahrten sind nicht abgedeckt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wer gilt als berechtigter Fahrer?
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Darf ich das Fahrzeug für jeden Zweck nutzen?
Nein. Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
Was gilt hinsichtlich der Fahrerlaubnis?
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Zudem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Sind Rennen vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Behördlich genehmigte Rennen sind gemäß Ziffer 2 Absatz 3 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Darf ich das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen?
Nein. Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dürfen es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.