In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zum Thema: Wie können Sie eine Rückstufung vermeiden (Schadenrückkauf)?
- 11.2.1 Freiwillige Rückerstattung unserer Entschädigung
Sie können in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig zurückerstatten. Freiwillig bedeutet in diesem Fall ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung. Erhalten wir einen Teil der geleisteten Schadenaufwendungen von einem Dritten zurückerstattet, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt. Dies gilt nur, wenn Sie uns die verbleibenden Aufwendungen zurückerstatten.
- 11.2.2 Unterrichtung über die Höhe unserer Entschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Zahlung an den Geschädigten, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Wenn wir nach der Mitteilung der Höhe unserer Zahlungen weitere Zahlungen erbringen müssen, gilt: Die danach erfolgten Zahlungen führen nicht mehr zu einer Erhöhung Ihres Rückerstattungsbetrags.
- 11.2.3 Antrag innerhalb von sechs Monaten
Den Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden müssen Sie innerhalb von sechs Monaten stellen. Die Frist beginnt zu laufen: in der Kfz-Haftpflichtversicherung ab Zugang der Mitteilung nach C.11.2.2. In der Vollkaskoversicherung nach Zugang der Entschädigungsleistung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rückstufung vermeiden Schadenrückkauf / Kfz-Versicherung
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