In der Kfz-Versicherung der Allianz lässt sich eine Rückstufung nach einem Schaden vermeiden, indem Sie die geleistete Entschädigung freiwillig zurückerstatten. Wir zeigen, wie der Schadenrückkauf funktioniert, ab wann Sie über die Höhe der Zahlung informiert werden und welche Frist von sechs Monaten für den Antrag gilt.
Freiwillige Rückerstattung unserer Entschädigung (11.2.1):
Sie können in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig zurückerstatten. Freiwillig bedeutet in diesem Fall ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
Erhalten wir einen Teil der geleisteten Schadenaufwendungen von einem Dritten zurückerstattet, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt. Dies gilt nur, wenn Sie uns die verbleibenden Aufwendungen zurückerstatten.
Unterrichtung über die Höhe unserer Entschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung (11.2.2):
In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Zahlung an den Geschädigten, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
Wenn wir nach der Mitteilung der Höhe unserer Zahlungen weitere Zahlungen erbringen müssen, gilt: Die danach erfolgten Zahlungen führen nicht mehr zu einer Erhöhung Ihres Rückerstattungsbetrags.
Antrag innerhalb von sechs Monaten (11.2.3):
Den Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden müssen Sie innerhalb von sechs Monaten stellen.
Die Frist beginnt zu laufen:
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung ab Zugang der Mitteilung nach C.11.2.2.
- in der Vollkaskoversicherung nach Zugang der Entschädigungsleistung.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden werden Sie in der Regel schlechter eingestuft, was Ihren Beitrag erhöhen kann. Sie haben aber die Möglichkeit, den vom Versicherer gezahlten Betrag freiwillig aus eigener Tasche zurückzuzahlen. Dadurch gilt der Vertrag wieder als schadenfrei und die Rückstufung entfällt. In der Kfz-Haftpflicht erfahren Sie die Höhe der Zahlung, wenn diese nicht über 1.000 EUR liegt, und Sie haben nach der jeweiligen Mitteilung bzw. Leistung sechs Monate Zeit, den entsprechenden Antrag zu stellen.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Rückstufung vermeiden?
In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung können Sie eine Rückstufung vermeiden, indem Sie uns unsere Entschädigung freiwillig zurückerstatten, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
Was gilt, wenn ein Dritter einen Teil des Schadens erstattet?
Erhalten wir einen Teil der geleisteten Schadenaufwendungen von einem Dritten zurückerstattet, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt. Dies gilt nur, wenn Sie uns die verbleibenden Aufwendungen zurückerstatten.
Ab welcher Höhe werde ich in der Kfz-Haftpflicht über die Zahlung informiert?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Zahlung an den Geschädigten, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
Welche Frist gilt für den Antrag auf Schadenrückkauf?
Den Antrag auf Freistellung des Versicherungsvertrags von dem gemeldeten Schaden müssen Sie innerhalb von sechs Monaten stellen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt die Frist ab Zugang der Mitteilung, in der Vollkaskoversicherung nach Zugang der Entschädigungsleistung.
Erhöhen spätere Zahlungen meinen Rückerstattungsbetrag?
Nein. Wenn wir nach der Mitteilung der Höhe unserer Zahlungen weitere Zahlungen erbringen müssen, führen die danach erfolgten Zahlungen nicht mehr zu einer Erhöhung Ihres Rückerstattungsbetrags.