Was in der Kfz-Versicherung der Allianz als Gefahrerhöhung gilt, ist klar definiert: Sie liegt vor, wenn sich vorhandene Umstände so ändern, dass ein Versicherungsfall, ein größerer Schaden oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn durch die Änderung vorhandener Umstände:
- der Eintritt des Versicherungsfalls
- eine Vergrößerung des Schadens oder
- unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme
wahrscheinlicher werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Eine Gefahrerhöhung ist eine Veränderung bestehender Umstände, durch die das Risiko steigt. Das kann bedeuten, dass ein Schadenfall überhaupt eher eintritt, dass ein Schaden größer ausfällt oder dass der Versicherer eher zu Unrecht in Anspruch genommen wird. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn durch die Änderung vorhandener Umstände der Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher werden.
Welche Situationen fallen unter eine Gefahrerhöhung?
Erfasst sind Änderungen vorhandener Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher machen.
Reicht schon eine geänderte Wahrscheinlichkeit für eine Gefahrerhöhung aus?
Maßgeblich ist, dass die genannten Umstände durch die Änderung wahrscheinlicher werden – also der Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme.
Gelten diese Bestimmungen in der Kfz-Versicherung der Allianz?
Ja, in der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die genannten Bestimmungen zur Gefahrerhöhung.