Beim Schutzbrief der Kfz-Versicherung der Allianz greift die Hilfe nach Eintritt bestimmter Schadenereignisse: Bei den in Ziffer 1.5 bis 1.9 genannten Ereignissen werden Leistungen als Service erbracht oder die aufgewendeten Kosten im Rahmen der Bedingungen erstattet.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wir helfen nach Eintritt der in Ziffer 1.5 bis 1.9 genannten Schadenereignisse.
Wir erbringen dazu die aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn eines der genannten Schadenereignisse eintritt. In diesem Fall unterstützt der Versicherer entweder direkt mit einem Service oder er erstattet die dafür aufgewendeten Kosten – jeweils im Rahmen der geltenden Bedingungen. Welche Ereignisse konkret dazuzählen, ergibt sich aus den Ziffern 1.5 bis 1.9 des Bedingungswerks.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Schutzbrief ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eines der in Ziffer 1.5 bis 1.9 genannten Schadenereignisse eintritt.
Welche Leistungen werden im Versicherungsfall erbracht?
Es werden die aufgeführten Leistungen als Service erbracht oder die aufgewendeten Kosten erstattet – jeweils im Rahmen dieser Bedingungen.
Wo sind die maßgeblichen Schadenereignisse aufgeführt?
Die maßgeblichen Schadenereignisse sind in den Ziffern 1.5 bis 1.9 genannt.
Erhalte ich einen Service oder eine Kostenerstattung?
Beides ist möglich: Der Versicherer erbringt die Leistungen als Service oder erstattet die aufgewendeten Kosten im Rahmen der Bedingungen.