In der Kfz-Versicherung der Allianz kann die Versicherung ihre bereits erbrachte Leistung unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrer zurückfordern – etwa bei vorsätzlich herbeigeführtem Versicherungsfall, grob fahrlässig ermöglichter Entwendung oder Fahren unter Alkohol- oder Rauscheinfluss. Für Fahrer in häuslicher Gemeinschaft und für weitere Personen gelten besondere Regeln.
Wenn eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt und es zu einem Schadenereignis kommt, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen grundsätzlich nicht zurück. Die Regelung in B.5.1.1 kommt nicht zur Anwendung.
Zur Rückforderung unserer Leistung vom Fahrer sind wir jedoch in folgenden Fällen berechtigt:
- Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
- Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
- Der Fahrer hat das Fahrzeug geführt, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Lebt der Fahrer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Die Regelungen gelten entsprechend, wenn eine der nachfolgenden Personen den Schaden herbeigeführt hat:
- Eine sonstige in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person nach A.1.1.4.
- Der Mieter oder der Entleiher des Fahrzeugs.
B. Pflichten für alle Versicherungsarten
Hier finden Sie Pflichten und Obliegenheiten sowie die Folgen von deren Verletzungen. Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Versicherungsarten.
B.1 Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise verlangt die Versicherung die für einen Schaden gezahlte Leistung nicht vom Fahrer zurück, wenn dieser das Fahrzeug berechtigt gefahren hat. In bestimmten schweren Fällen – etwa bei Vorsatz, grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl oder Fahren unter Alkohol- oder Rauscheinfluss – kann die Versicherung das Geld jedoch zurückfordern. Wohnt der Fahrer mit Ihnen zusammen, gilt die Rückforderung nur bei vorsätzlichem Handeln. Ähnliche Regeln greifen für weitere mitversicherte Personen sowie für Mieter oder Entleiher des Fahrzeugs.
Häufige Fragen
Wird die Leistung von einem berechtigten Fahrer zurückgefordert?
Grundsätzlich nicht. Fährt eine andere Person das Fahrzeug berechtigt und kommt es zu einem Schadenereignis, wird die Leistung von dieser Person grundsätzlich nicht zurückgefordert.
In welchen Fällen ist eine Rückforderung vom Fahrer möglich?
Wenn der Fahrer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht hat oder das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, es sicher zu führen.
Was gilt, wenn der Fahrer mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebt?
Dann wird die Leistung nur zurückgefordert, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten die Regelungen auch für andere Personen?
Ja, sie gelten entsprechend, wenn eine sonstige in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person nach A.1.1.4 oder der Mieter beziehungsweise Entleiher des Fahrzeugs den Schaden herbeigeführt hat.