Wer in der Kfz-Versicherung der Allianz einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne weitere Aufforderung in Verzug. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann der Versicherungsschutz entfällt, wann eine Kündigung möglich ist und wie der Vertrag durch Nachzahlung des angemahnten Betrags fortbestehen kann.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig nach B.1.1.2 zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Fristsetzung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Kein Versicherungsschutz bei erfolglosem Fristablauf
Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintreten, entfällt der Versicherungsschutz, wenn
- Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und
- wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Unser Kündigungsrecht bei erfolglosem Fristablauf
Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist weiter mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung nach B.1.3.2 erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind, wird die Kündigung mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung nochmals ausdrücklich hinweisen.
Fortbestand des Vertrags, wenn Sie den angemahnten Betrag nachzahlen
Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nachzahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung. Wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden wurde, beginnt die Monatsfrist mit Ablauf der Zahlungsfrist.
Bitte beachten Sie:
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug. Der Versicherer kann Ihnen anschließend eine Zahlungsfrist setzen. Läuft diese erfolglos ab, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Wer den offenen Betrag innerhalb der genannten Frist nachzahlt, kann den Vertrag jedoch fortbestehen lassen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. Der Versicherer ist dann berechtigt, Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wie lang muss die gesetzte Zahlungsfrist sein?
Die in Textform gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Fristsetzung erfolgt auf Ihre Kosten.
Wann entfällt der Versicherungsschutz?
Für Versicherungsfälle nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist entfällt der Schutz, wenn Sie sich noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und der Versicherer Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Kann der Vertrag gekündigt werden?
Ja. Sind Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist weiter mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, sofern bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
Kann ich den Vertrag nach einer Kündigung noch retten?
Die Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nachzahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung bzw. mit Ablauf der Zahlungsfrist, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden wurde. Für Versicherungsfälle zwischen Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung besteht kein Versicherungsschutz.