Erkrankt, verletzt sich oder stirbt eine Person während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug, greift der Schutzbrief der Allianz Kfz-Versicherung mit Leistungen von Krankenrücktransport über Rückholung von Kindern und Krankenbesuch bis hin zur Fahrzeugabholung und Auskunft zur ärztlichen Versorgung – mit klar geregelten Voraussetzungen und Höchstbeträgen.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie befinden sich auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
- Sie oder eine mitversicherte Person erkranken unvorhersehbar oder der Fahrer stirbt.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Krankheit erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist.
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
(1) Krankenrücktransport
Wenn Sie oder ein Insasse infolge Erkrankung zurücktransportiert werden müssen, organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports. Die Kosten dafür übernehmen wir. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch sinnvoll, vertretbar und ärztlich angeordnet sein.
Wir übernehmen auch die Begleitung des Erkrankten durch Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Dies jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu 100 EUR je Übernachtung und Person.
(2) Rückholung von Kindern
Was geschieht, wenn mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut werden können, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestorben ist? In diesem Fall organisieren wir die Rückholung der Kinder durch eine Begleitperson. Wir übernehmen dafür die Kosten.
Wir erstatten Bahnkosten 1. Klasse sowie Kosten für nachgewiesene Taxifahrten oder Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln bis zu 100 EUR.
(3) Krankenbesuch
Was passiert, wenn Sie oder eine mitreisende Person sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen? Dann organisieren wir den Besuch einer nahestehenden Person. Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis 500 EUR.
(4) Fahrzeugabholung
Wenn das Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung länger als drei Tage andauert und kein Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann.
Wir übernehmen die entstehenden Kosten für eine Rückführung zum Wohnort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie 0,40 EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort.
Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernachtungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens fünf Übernachtungen bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person.
Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versicherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstatten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insassen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
(5) Information zu ärztlicher Versorgungsmöglichkeit
Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind und unterwegs plötzlich eine Krankheit oder ein Unfall dazwischenkommt – oder der Fahrer verstirbt –, hilft der Schutzbrief mit Organisation und Kostenübernahme. Dazu gehören etwa der Rücktransport Erkrankter, das Zurückholen mitreisender Kinder, ein Krankenbesuch bei längerem Klinikaufenthalt, das Zurückführen des Fahrzeugs sowie Auskünfte, wo Sie ärztliche Hilfe finden. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Erkrankung als unvorhersehbar?
Eine Erkrankung gilt als unvorhersehbar, wenn sie nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist.
Welche Kosten werden beim Krankenrücktransport übernommen?
Übernommen werden die Kosten für den medizinisch sinnvollen, vertretbaren und ärztlich angeordneten Rücktransport, eine behördlich vorgeschriebene oder medizinisch notwendige Begleitung durch Arzt oder Sanitäter sowie die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten – höchstens für drei Übernachtungen bis zu 100 EUR je Übernachtung und Person.
Unter welchen Voraussetzungen wird das Fahrzeug zurückgeführt?
Die Fahrzeugabholung erfolgt, wenn das Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, die Erkrankung länger als drei Tage andauert und kein Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Die Kosten für die Rückführung zum Wohnort werden in voller Höhe übernommen; bei selbst veranlasster Verbringung erhalten Sie 0,40 EUR je Kilometer.
Was gilt als Reise im Sinne dieser Leistungen?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Ab wann ist ein Krankenbesuch möglich?
Wenn Sie oder eine mitreisende Person sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, wird der Besuch einer nahestehenden Person organisiert. Die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher werden bis 500 EUR getragen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023