In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Obliegenheiten für den Gebrauch des Fahrzeugs:
- Bei allen Versicherungsarten
Beim Gebrauch des Fahrzeugs müssen Sie folgende Pflichten beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) Was müssen Sie genau beachten?
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person, es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Nicht genehmigte Rennen Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Beachten Sie auch zu Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten die Pflicht nach B.2.1.2 und die Ausschlüsse nach A.1.2 und A.2.2.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
- Zusätzlich bei Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
Beim Gebrauch des Fahrzeugs müssen Sie folgende Pflichten beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) Was müssen Sie genau beachten?
Alkohol und andere berauschende Mittel Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Wir können Ihnen oder eine mitversicherte Person die Verletzung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie oder eine mitversicherte Person durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
Hinweis: Bei der Kaskoversicherung und den Zusatzbausteinen besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz (siehe hierzu den Ausschluss zu grober Fahrlässigkeit in A.2.2 und die Regelungen des jeweiligen Zusatzbausteins).
Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des PflVG besteht.
Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflicht zu nicht genehmigten Rennen nach B.2.1.1 und den Ausschluss zu Motorveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten nach A.1.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten beim Fahrzeuggebrauch / Kfz-Versicherung
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