Mit einem Saisonkennzeichen besteht in der Kfz-Versicherung der Allianz voller Schutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums. Außerhalb der Saison gilt Ruheversicherungsschutz – mit klar geregelten Ausnahmen für bestimmte Fahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach C.10.1.2.
Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz:
- Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
- Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zuständigen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Saisonkennzeichen legt fest, in welchem Zeitraum des Jahres Ihr Fahrzeug zugelassen ist. In dieser Zeit gilt Ihr vereinbarter Versicherungsschutz. Außerhalb dieses Zeitraums ruht die Versicherung – Sie sind dann grundsätzlich abgesichert, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Für einige notwendige Fahrten gibt es jedoch Ausnahmen, damit etwa An- und Abmeldung oder die technische Prüfung möglich bleiben.
Häufige Fragen
Wann besteht bei einem Saisonkennzeichen voller Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz gilt während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Wie bin ich außerhalb der Saison abgesichert?
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach C.10.1.2.
Welche Fahrten sind außerhalb der Saison versichert?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sowie für Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Gibt es eine räumliche Begrenzung für diese Fahrten?
Ja. Der Versicherungsschutz für diese Fahrten ist auf den für den Halter zuständigen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.