Wer bei der Allianz Kfz-Versicherung einen Betrieb samt zugehöriger Fahrzeuge übernimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge übernehmen. Erfahren Sie, welches Einverständnis nötig ist und wie sich die Übernahme auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirkt.
Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen:
- Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden. Er gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf.
- Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Übernehmen Sie einen Betrieb einschließlich seiner Fahrzeuge, kann der bisher aufgebaute Schadenverlauf dieser Fahrzeuge auf Sie übergehen. Dafür muss der frühere Betriebsinhaber zustimmen und dabei seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt vollständig abgeben. Außerdem müssen Sie plausibel darlegen, dass sich das versicherte Risiko durch die Betriebsübernahme nicht verändert hat.
Häufige Fragen
Kann ich nach einer Betriebsübernahme den Schadenverlauf der Fahrzeuge übernehmen?
Ja. Wenn Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernommen haben, wird der Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Welche Rolle spielt der bisherige Betriebsinhaber?
Der bisherige Betriebsinhaber muss mit der Übernahme des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden sein. Er gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf.
Was muss ich zur Risikosituation nachweisen?
Sie müssen glaubhaft machen, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
Behält der bisherige Inhaber seinen Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Mit seinem Einverständnis zur Übernahme des Schadenverlaufs gibt der bisherige Betriebsinhaber den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf.