Mit dem Zusatzbaustein Glas Gebäude der Allianz Hausratversicherung ist die Gebäudeaußenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung geschützt – von Scheiben, Platten und Lichtkuppeln über Verglasungen von Garagen, Carports, Terrassen und Balkonen bis hin zu Grundstückseinfriedungen und Schwimmbadabdeckungen. Bei Zweifamilienhäusern sind zudem gemeinschaftlich genutzte Innenverglasungen versichert.
Dieser Zusatzbaustein schützt die Gebäudeaußenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Im Einzelnen sind versichert:
Außenverglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung
Die Außenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Das sind aus Glas oder Kunststoff bestehende:
- Scheiben
- Platten
- Lichtkuppeln
- Glassteine
- Profilbaugläser
Verglasungen von Garagen und Carports
Die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Sonstige Außenverglasungen
Versichert sind auch Verglasungen von:
- Terrassen
- Balkonen
Außerdem sind versichert die Verglasungen Ihrer:
- Grundstückseinfriedungen
- Schallschutz-/Sichtschutzwände
- Schwimmbadabdeckungen
Gebäudeinnenverglasungen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen
Bei Zweifamilienhäusern gilt: Versichert sind auch die Gebäudeinnenverglasungen, die von den Bewohnern bzw. Bewohnerinnen gemeinschaftlich genutzt werden.
Beispiel: In Ihrem Zweifamilienhaus gibt es zwei Wohnungen mit einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus. Die Verglasung des dort angebrachten Treppengeländers bricht.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas Gebäude sorgt dafür, dass fest eingebaute Glas- und Kunststoffverglasungen rund um Ihr versichertes Gebäude oder Ihre Wohnung abgesichert sind. Dazu zählen die Außenscheiben, aber auch Glaselemente an Garagen, Carports, Terrassen, Balkonen, Einfriedungen, Schutzwänden und Schwimmbadabdeckungen. Wohnen mehrere Parteien in einem Zweifamilienhaus, sind zusätzlich gemeinschaftlich genutzte Innenverglasungen mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Verglasungen sind mit dem Zusatzbaustein Glas Gebäude versichert?
Versichert ist die Gebäudeaußenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung, also aus Glas oder Kunststoff bestehende Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Glassteine und Profilbaugläser.
Sind auch Garagen und Carports mitversichert?
Ja. Versichert sind die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Welche weiteren Außenverglasungen sind abgesichert?
Versichert sind auch Verglasungen von Terrassen und Balkonen sowie die Verglasungen von Grundstückseinfriedungen, Schallschutz-/Sichtschutzwänden und Schwimmbadabdeckungen.
Sind Innenverglasungen im Zweifamilienhaus versichert?
Bei Zweifamilienhäusern sind auch die Gebäudeinnenverglasungen versichert, die von den Bewohnern bzw. Bewohnerinnen gemeinschaftlich genutzt werden – zum Beispiel die Verglasung eines Treppengeländers im gemeinsam genutzten Treppenhaus.
Welche Voraussetzung müssen die Verglasungen erfüllen?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.