Der Zusatzbaustein Fahrrad der Allianz Hausratversicherung erstattet im Schadenfall den Neuwert, begrenzt die Diebstahl-Entschädigung auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag je Fortbewegungsmittel und übernimmt bei Abhandenkommen auf Reisen die Kosten für einen gemieteten Ersatz – so bleiben Sie mobil.
Entschädigung im Schadenfall:
Im Schadenfall erhalten Sie nach Ziffer 4.2.1 Ihrer Hausratversicherung eine Entschädigung zum Neuwert.
Entschädigungsgrenze bei Diebstahl:
Die Entschädigung für Diebstahl ist auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag je Fortbewegungsmittel begrenzt.
Ersatz bei Abhandenkommen auf Reisen:
Kommt die versicherte Sache auf einer Reise abhanden, übernehmen wir die Kosten für einen gemieteten Ersatz wie folgt:
- Maximal sieben Tage
- Jeweils bis maximal 25 Euro pro Tag
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrrad-Zusatzbaustein sorgt dafür, dass Ihr Fahrrad im Schadenfall zum Neuwert ersetzt wird. Bei Diebstahl richtet sich die maximale Erstattung nach dem Betrag, den Sie in Ihrem Versicherungsschein vereinbart haben. Verlieren Sie Ihr Fahrrad während einer Reise, hilft die Versicherung mit den Kosten für ein Leihrad, damit Sie weiterhin mobil bleiben.
Häufige Fragen
Zu welchem Wert wird mein Fahrrad im Schadenfall ersetzt?
Sie erhalten nach Ziffer 4.2.1 Ihrer Hausratversicherung eine Entschädigung zum Neuwert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl?
Die Entschädigung für Diebstahl ist auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag je Fortbewegungsmittel begrenzt.
Werde ich unterstützt, wenn mein Fahrrad auf einer Reise abhandenkommt?
Ja. Kommt die versicherte Sache auf einer Reise abhanden, übernehmen wir die Kosten für einen gemieteten Ersatz für maximal sieben Tage und jeweils bis maximal 25 Euro pro Tag.
Wie lange werden die Kosten für ein Leihrad übernommen?
Die Kosten für einen gemieteten Ersatz werden für maximal sieben Tage übernommen, jeweils bis maximal 25 Euro pro Tag.