Beim Zusatzbaustein Sofortschutz der Allianz Hausratversicherung gelten hinsichtlich der Obliegenheiten und Pflichten dieselben Regeln wie im Haupttarif – die vereinbarten Obliegenheiten aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen erstrecken sich also auch auf den Sofortschutz.
Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Sofortschutz hinsichtlich der Obliegenheiten und Pflichten Folgendes:
- Die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Sofortschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für den Sofortschutz werden keine gesonderten Obliegenheiten festgelegt. Es gelten dieselben vereinbarten Obliegenheiten, die bereits in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung stehen – sie erstrecken sich also auch auf diesen Zusatzbaustein.
Häufige Fragen
Gelten für den Sofortschutz eigene Obliegenheiten?
Nein. Es gelten die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen – diese gelten auch für den Sofortschutz.
Woraus ergeben sich die Obliegenheiten beim Sofortschutz?
Sie ergeben sich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung.
Zu welchem Tarif gehört diese Regelung?
Sie gehört zum Zusatzbaustein Sofortschutz im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz.
Welche konkreten Obliegenheiten sind das?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab; maßgeblich sind die vereinbarten Obliegenheiten der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.