Wenn ein Haushalts-Großgerät streikt, hilft der Zusatzbaustein Notfallservice in der Hausratversicherung der Allianz: Übernommen werden Fehlerdiagnose, Arbeitskosten der Reparatur sowie Kleinteile bis 25 Euro – insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. Versichert sind Geräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank oder Herd bis zu einem Alter von maximal zehn Jahren.
Versichert ist außerdem:
Ist in Ihrem Haushalt ein Haushalts-Großgerät defekt, erbringen wir unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende Leistungen:
- Fehlerdiagnose
- Arbeitskosten für die Reparatur
- Kleinteile bis zu 25 Euro
Ersatzteile erstatten wir nicht. Beispiel: Motor für die Waschmaschine.
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Welche Geräte sind versichert?
Versichert sind folgende privat genutzten Geräte in Ihrem Haushalt:
- Waschmaschine, Wäschetrockner, Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Kühl- und Gefrierschrank beziehungsweise Kühl- und Gefrierkombi, Side-by-Sides
- Standherd, Einbau-Kochfeld, Einbau-Backofen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer
Versicherungsschutz für diese Geräte besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Durch wen erfolgt der Auftrag zur Fehlerdiagnose?
Wir erteilen den Auftrag zur Fehlerdiagnose und übernehmen gegenüber dem von uns beauftragten Fachbetrieb die Kosten.
Welche Leistungen bei der Fehlerdiagnose werden übernommen?
Wir erbringen folgende Leistungen:
- Kosten für die An- und Abfahrt
- Kosten für den Ein- und Ausbau Ihres Gerätes
- Kosten für die Fehlerdiagnose
Voraussetzung ist, dass der Auftrag zur Fehlerdiagnose von uns erteilt wurde.
Arbeitskosten und Ersatz von Kleinteilen
Wir übernehmen:
- Arbeitskosten für die erforderliche und wirtschaftlich sinnvolle Reparatur, jedoch ohne die Kosten für ausgetauschte Ersatzteile
- Sollten dafür weitere An- und Abfahrten notwendig sein, übernehmen wir auch dafür die Kosten
- Kosten für Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen oder Schrauben bis maximal 25 Euro
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir leisten nicht für:
- vor Vertragsbeginn bereits vorhandene Defekte
- Defekte, für die Sie Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Händler haben
- Defekte durch offensichtlich bestimmungswidrige Nutzung
- Defekte durch vorangegangene unsachgemäße Reparaturversuche
- bloße optische Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen (Beispiel: Schrammen und Lackschäden)
- Defekte, die durch die vom Hersteller empfohlene Reinigung oder Wartung behoben werden können
- Vorsatz durch Sie oder einen Dritten
- Schäden an Glas und Glaskeramik
Was bedeutet das konkret?
Geht ein großes Haushaltsgerät kaputt, beauftragt die Allianz einen Fachbetrieb, der den Fehler sucht und das Gerät repariert. Übernommen werden die Fehlersuche, die Arbeitszeit sowie kleine Teile bis zu einem festgelegten Betrag. Die eigentlichen Ersatzteile zahlen Sie selbst. Wichtig sind das maximale Gerätealter und der Nachweis dazu sowie die genannten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Notfallservice bei einem Gerätedefekt?
Übernommen werden die Fehlerdiagnose, die Arbeitskosten für die Reparatur sowie Kleinteile bis zu 25 Euro – insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. Ersatzteile werden nicht erstattet.
Welche Geräte sind versichert?
Versichert sind privat genutzte Waschmaschine, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschrank beziehungsweise Kühl- und Gefrierkombi, Side-by-Sides sowie Standherd, Einbau-Kochfeld, Einbau-Backofen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer.
Wie alt darf das Gerät maximal sein?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Wer beauftragt den Fachbetrieb für die Fehlerdiagnose?
Die Allianz erteilt den Auftrag zur Fehlerdiagnose und übernimmt gegenüber dem beauftragten Fachbetrieb die Kosten. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Auftrag von uns erteilt wurde.
In welchen Fällen wird nicht geleistet?
Nicht geleistet wird unter anderem für bereits vor Vertragsbeginn vorhandene Defekte, für bestehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, bei bestimmungswidriger Nutzung, unsachgemäßen Reparaturversuchen, rein optischen Mängeln, Vorsatz sowie bei Schäden an Glas und Glaskeramik.
Inhalte aus: PSV--2500Z0 Version 000 (Basis 06/2025)