Der Zusatzbaustein Fahrrad der Allianz Hausratversicherung schützt Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h und Fahrradanhänger sowie Zubehör und Fahrradteile – unter anderem bei Diebstahl und beim Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens. Auch geliehene oder gemietete Räder sind unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert.
Versicherte Sachen
Sie haben Versicherungsschutz für folgende Fortbewegungsmittel:
- Fahrräder
- Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Fahrradanhänger
Geliehene oder gemietete Fortbewegungsmittel sind versichert, wenn der Eigentümer bzw. die Eigentümerin bei Ihnen eine Schadenersatzforderung geltend macht.
Beispiel: Im Urlaub mieten Sie sich ein Mountainbike, das Ihnen gestohlen wird. Der Vermieter fordert von Ihnen Ersatz. Dies gilt auch, wenn Ihnen ein Fahrrad von einem Leasinggeber übergeben wurde.
Versichert sind auch:
- Fahrradzubehör (beispielsweise Pumpe, Fahrradkorb), wenn dies zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird
- Fahrradteile (beispielsweise Reifen, Akku)
Nicht versichert sind versicherungspflichtige Fahrzeuge, für die Sie eine Kraftfahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) abschließen können.
Versicherte Gefahren und Schäden
- Diebstahl: Schäden durch Diebstahl, wenn Ihr Fortbewegungsmittel durch ein Schloss gesichert war.
- Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens: Schäden, wenn Ihr Fortbewegungsmittel abhandenkommt, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Zusatzbaustein Fahrrad erweitern Sie Ihre Hausratversicherung gezielt um den Schutz für Ihre Räder. Abgesichert sind neben klassischen Fahrrädern auch Pedelecs bis 25 km/h und Fahrradanhänger. Wichtig ist, dass Ihr Rad bei einem Diebstahl mit einem Schloss gesichert war. Auch geliehene oder gemietete Räder können mitversichert sein, wenn der Eigentümer Ersatz von Ihnen verlangt.
Häufige Fragen
Sind auch Pedelecs mitversichert?
Ja, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sind versichert.
Muss mein Fahrrad bei einem Diebstahl abgeschlossen sein?
Ja, Schäden durch Diebstahl sind versichert, wenn Ihr Fortbewegungsmittel durch ein Schloss gesichert war.
Sind geliehene oder gemietete Fahrräder versichert?
Ja, geliehene oder gemietete Fortbewegungsmittel sind versichert, wenn der Eigentümer bzw. die Eigentümerin bei Ihnen eine Schadenersatzforderung geltend macht. Dies gilt auch für ein Fahrrad, das Ihnen von einem Leasinggeber übergeben wurde.
Ist Fahrradzubehör ebenfalls abgesichert?
Fahrradzubehör wie Pumpe oder Fahrradkorb ist versichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. Auch Fahrradteile wie Reifen oder Akku sind versichert.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind versicherungspflichtige Fahrzeuge, für die Sie eine Kraftfahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) abschließen können.