Beim Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Allianz Hausratversicherung kann für bestimmte Versicherungsorte eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart werden. Erfahren Sie, wie sich ein Umzug auf die Selbstbeteiligung auswirkt, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie die Entschädigung im Schadenfall gekürzt wird.
Vereinbarung besonderer Selbstbeteiligungen:
Die Allianz kann für bestimmte Versicherungsorte die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz verlangen.
Regelung bei Umzug:
Im Falle eines Umzugs gilt für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz ergänzend zu Ziffer 6.1 Ihrer Hausratversicherung Folgendes:
- Ab Umzugsbeginn gilt diejenige Selbstbeteiligungsregelung, die unser Tarif für den Ort vorsieht, an dem die neue Wohnung liegt.
- Erhöht sich hierdurch mindestens bei einer der im Zusatzbaustein Extremwetterschutz versicherten Gefahren die Selbstbeteiligung, können Sie den Zusatzbaustein Extremwetterschutz innerhalb eines Monats kündigen.
- Ziffer 6.1.4 Ihrer Hausratversicherung gilt hierbei sinngemäß.
Auswirkung im Versicherungsfall:
Wenn für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, gilt: Die im Versicherungsfall nach dem gesamten sonstigen Vertragsinhalt berechnete Entschädigung wird noch um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für den Extremwetterschutz kann je nach Versicherungsort ein Eigenanteil festgelegt werden, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Ziehen Sie um, richtet sich Ihre Selbstbeteiligung nach dem Tarif für den neuen Wohnort. Steigt Ihr Eigenanteil dadurch bei mindestens einer versicherten Gefahr, dürfen Sie den Baustein innerhalb eines Monats kündigen. Kommt es zu einem Schaden, wird die berechnete Entschädigung um den vereinbarten Eigenanteil verringert.
Häufige Fragen
Kann die Allianz eine Selbstbeteiligung für den Extremwetterschutz verlangen?
Ja. Die Allianz kann für bestimmte Versicherungsorte die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz verlangen.
Welche Selbstbeteiligung gilt nach einem Umzug?
Ab Umzugsbeginn gilt diejenige Selbstbeteiligungsregelung, die der Tarif für den Ort vorsieht, an dem die neue Wohnung liegt.
Was kann ich tun, wenn sich meine Selbstbeteiligung durch den Umzug erhöht?
Erhöht sich mindestens bei einer der versicherten Gefahren die Selbstbeteiligung, können Sie den Zusatzbaustein Extremwetterschutz innerhalb eines Monats kündigen. Ziffer 6.1.4 Ihrer Hausratversicherung gilt hierbei sinngemäß.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung im Schadenfall aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die im Versicherungsfall nach dem gesamten sonstigen Vertragsinhalt berechnete Entschädigung noch um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.