Der Zusatzbaustein Notfallservice der Allianz Hausratversicherung übernimmt bei plötzlichen Notlagen die Kosten für Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Sanitär- und Elektro-Installateure, Schädlingsbekämpfung sowie die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern – jeweils bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. So erhalten Sie schnelle Hilfe von Fachfirmen, wenn es zu Hause wirklich brennt.
In einem Notfall, der während der Vertragslaufzeit eintritt, sind die nachfolgenden Leistungen versichert:
Schlüsseldienst
Das Öffnen Ihrer Wohnungstür und/oder Haustür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist.
Beispiel: Ihnen ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Sie haben sich ausgesperrt und Ihr Partner ist nicht erreichbar.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Rohrreinigungs-Service
Die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, sofern ihr Einsatz wegen verstopfter Abflussrohre erforderlich ist.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Sanitär-Installateur-Service
Der Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes ist in folgenden Fällen versichert:
- Das Kalt- oder Warmwasser kann nicht mehr abgestellt werden.
- Die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Elektro-Installateur-Service
Der Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an Leitungen und Zubehör der Stromversorgung des Versicherungsortes, wenn erforderlich.
Beispiel: Eine Sicherung im Haus ist defekt.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung
Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen am Versicherungsort durch eine Fachfirma, wenn erforderlich.
Beispiel: Der Mäusebefall oder eine Marderentfernung kann nur durch eine Fachfirma beseitigt werden.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern
Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern, die sich im oder außen am Versicherungsort befinden.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Notfallservice ist eine schnelle Soforthilfe für alltägliche Notlagen rund um Ihre Wohnung. Sperren Sie sich aus, verstopfen Abflüsse, fällt Strom oder Wasser aus, machen sich Schädlinge breit oder bilden sich Wespen- bzw. Hornissennester, wird eine Fachfirma beauftragt. Für jede dieser Leistungen ist die Kostenübernahme je Versicherungsfall auf maximal 500 Euro begrenzt. Reine Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie gesetzlich nicht erlaubte Entfernungen sind davon nicht erfasst.
Häufige Fragen
Welche Leistungen deckt der Notfallservice ab?
Versichert sind Schlüsseldienst, Rohrreinigungs-Service, Sanitär-Installateur-Service, Elektro-Installateur-Service, Schädlingsbekämpfung sowie die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern.
Wie hoch ist die Kostenübernahme je Leistung?
Für jede der versicherten Leistungen übernehmen wir die entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Ist die Wartung der Sanitär-Installation versichert?
Nein. Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Werden immer alle Wespen- oder Hornissennester entfernt?
Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung ist versichert. Wir leisten jedoch nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Gelten weitere Einschränkungen für den Notfallservice?
Ja. Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung.