Beim Zusatzbaustein Sofortschutz der Hausratversicherung der Allianz erfahren Sie, wie im Schadenfall die Entschädigung berechnet wird: Erstattet wird maximal die vereinbarte Höchstentschädigung, wobei die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen zum Tragen kommen.
Regelungen zur Berechnung der Entschädigung:
- Im Schadenfall erstatten wir maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
- Es gelten die mit uns vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Schaden, ist die Auszahlung nach oben durch die vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt. Zusätzlich wirken sich die im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen sowie eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung auf die Höhe der Erstattung aus. Die genauen Werte ergeben sich aus Ihrem persönlichen Vertrag.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Im Schadenfall erstattet die Allianz maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
Welche Grenzen gelten bei der Berechnung der Entschädigung?
Es gelten die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Wird eine Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Ja, es gelten die mit der Allianz vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Wo finde ich die für mich geltenden Werte?
Die konkreten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und die Höchstentschädigung ergeben sich aus den mit der Allianz vertraglich vereinbarten Regelungen.