Der Zusatzbaustein Sofortschutz der Allianz Hausratversicherung springt ein, wenn Sie aus dem Vorvertrag keine oder nur eine begrenzte Leistung erhalten – etwa wenn der Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise zahlt. Erfahren Sie, welche Nachweise nötig sind und in welchen Fällen kein Anspruch besteht.
Wann erhalten Sie Leistungen aus dem Sofortschutz?
Sie erhalten Leistungen aus dem Sofortschutz, wenn Sie aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beanspruchen können.
Wenn wir mit Ihnen in unserem Vertrag eine Wartezeit vereinbart haben, gilt diese auch für den Sofortschutz.
Das sollten Sie im Schadenfall tun:
- Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise bezahlt.
- Reichen Sie uns das Ablehnungsschreiben als Nachweis ein.
- Reichen Sie uns die Unterlagen zum Umfang Ihres vorherigen Versicherungsschutzes ein.
In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche:
- Verweigert Ihr Vorversicherer die Leistung, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, haben Sie diesbezüglich keine Ansprüche aus dem Sofortschutz.
- Die Differenzdeckung umfasst keine Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs verzichtet haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Sofortschutz ergänzt Ihren bestehenden Vorvertrag: Wenn Ihr früherer Versicherer für einen Schaden gar nicht oder nur zum Teil aufkommt, kann der Sofortschutz die Lücke schließen. Damit das möglich ist, weisen Sie die Ablehnung oder Teilzahlung nach und zeigen, wie Ihr bisheriger Schutz aussah. In bestimmten Situationen – etwa bei einem nicht gezahlten Beitrag beim Vorversicherer oder bei einem freiwilligen Verzicht auf Leistungen – greift der Sofortschutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wann erhalte ich Leistungen aus dem Sofortschutz?
Sie erhalten Leistungen aus dem Sofortschutz, wenn Sie aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beanspruchen können.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Reichen Sie das Ablehnungsschreiben Ihres Vorversicherers sowie die Unterlagen zum Umfang Ihres vorherigen Versicherungsschutzes als Nachweis ein. Teilen Sie uns außerdem mit, wenn Ihr Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise bezahlt.
Gilt eine vereinbarte Wartezeit auch für den Sofortschutz?
Ja. Wenn im Vertrag eine Wartezeit vereinbart wurde, gilt diese auch für den Sofortschutz.
Habe ich Ansprüche, wenn mein Vorversicherer wegen nicht gezahlter Beiträge ablehnt?
Nein. Verweigert Ihr Vorversicherer die Leistung, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, haben Sie diesbezüglich keine Ansprüche aus dem Sofortschutz.
Sind Leistungen abgedeckt, auf die ich beim Vorversicherer verzichtet habe?
Nein. Die Differenzdeckung umfasst keine Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs verzichtet haben.