Beim Zusatzbaustein Glas Gebäude der Hausratversicherung der Allianz sind bestimmte Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa an Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Werbeanlagen, Wellplatten und undichten Isolierverglasungen. Erfahren Sie, welche Gegenstände und Schäden nicht versichert sind.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
- Werbeanlagen
- Wellplatten
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn Randverbindungen undicht werden
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas Gebäude deckt nicht jedes Glaselement rund um das Gebäude ab. Für bestimmte Bauteile – wie Abdeckungen von Solar- und Photovoltaikanlagen, Werbeanlagen oder Wellplatten – besteht kein Schutz. Auch undicht gewordene Randverbindungen bei Isolierverglasungen sind ausgenommen. Zusätzlich sollten Sie die allgemeinen Ausschlüsse Ihrer Hausratversicherung im Blick behalten.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Photovoltaikanlagen im Zusatzbaustein Glas Gebäude versichert?
Nein. Schäden an Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind nicht versichert.
Was gilt bei undichten Isolierverglasungen?
Schäden an Mehrscheiben-Isolierverglasungen sind nicht versichert, wenn die Randverbindungen undicht werden.
Sind Werbeanlagen und Wellplatten mitversichert?
Nein. Schäden an Werbeanlagen und an Wellplatten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gibt es weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes?
Ja. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung. Einschränkungen können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.