Beim Zusatzbaustein Glas der Hausratversicherung der Allianz sind bestimmte Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen optische Gläser, Hohlgläser wie Trinkgläser und Vasen, Geschirr, Handspiegel, Fenster- und Türscheiben als Wohnungsbegrenzung sowie Displays von Fernsehern, Tablets und Smartphones. Hier erfahren Sie, welche Sachen und Schäden konkret nicht abgesichert sind.
Nicht versichert sind Schäden an:
- optischen Gläsern
- Hohlgläsern
Beispiel: Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser, Blumenvasen - Geschirr
- Handspiegeln
- Glasscheiben von Türen und Fenstern, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind
Beispiel: Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones - Sachen, die sich nicht am Versicherungsort oder außerhalb von Gebäuden befinden
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas deckt nicht jede Glasart und jeden Gegenstand ab. Eine Reihe von Sachen ist ausdrücklich ausgenommen – etwa Trinkgläser, Geschirr, Handspiegel, optische Gläser sowie die Displays von elektronischen Geräten wie Fernsehern, Tablets und Smartphones. Auch die äußeren Fenster- und Türscheiben der Wohnung sowie Sachen außerhalb des Versicherungsorts oder außerhalb von Gebäuden gehören nicht dazu. Zusätzlich sind die allgemeinen Ausschlüsse und Einschränkungen Ihrer Hausratversicherung zu beachten.
Häufige Fragen
Sind Trinkgläser und Vasen über den Glasbaustein versichert?
Nein. Hohlgläser wie Trinkgläser und Blumenvasen sowie Beleuchtungskörper und Lampenschirme sind nicht versichert.
Ist das Display meines Smartphones oder Fernsehers abgedeckt?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – etwa Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren sowie Displays von Tablets und Smartphones – sind nicht versichert.
Zählen Fenster- und Türscheiben der Wohnung zum Versicherungsschutz?
Nein. Glasscheiben von Türen und Fenstern, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen, sind nicht versichert.
Sind auch Geschirr und Handspiegel ausgeschlossen?
Ja. Schäden an Geschirr und an Handspiegeln sind nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind optische Gläser.
Gibt es weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes?
Ja. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung. Einschränkungen können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.