Zahlst du in der Kfz-Versicherung der Allianz den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit deiner Zahlung – zusätzlich kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten und eine Geschäftsgebühr von bis zu 40 Prozent des Jahresbeitrags verlangen.
Gefährdung des Versicherungsschutzes:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist nach C.1 von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach B.1.1.1 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Bitte beachten Sie:
- Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
- Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist.
- Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
- Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in C.1.2.4.
Unser Rücktrittsrecht:
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Anspruch auf Geschäftsgebühr:
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, können wir nach C.8 eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese kann bis zu 40 Prozent des Beitrags für ein Versicherungsjahr betragen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung hängt davon ab, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Verzögert sich die Zahlung, greift der Schutz erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie tatsächlich zahlen. In dieser Zwischenzeit kann der Versicherer für Schäden leistungsfrei sein und unter Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten. Wer nachweist, dass er die verspätete Zahlung nicht zu verantworten hat, ist davon jedoch geschützt.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz, wenn ich den Erstbeitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den ersten oder einmaligen Beitrag tatsächlich zahlen. Der Beginn des Schutzes ist nach C.1 von der rechtzeitigen Zahlung abhängig.
Bin ich für Schäden versichert, die vor meiner Zahlung eintreten?
Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, ist die Allianz nicht zur Leistung verpflichtet. Sie bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist.
Kann die Allianz bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Welche Kosten können bei einem Rücktritt entstehen?
Wenn die Allianz vom Vertrag zurücktritt, kann sie nach C.8 eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese kann bis zu 40 Prozent des Beitrags für ein Versicherungsjahr betragen.
Muss ich auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden?
Auf ihre Leistungsfreiheit kann sich die Allianz nur berufen, wenn sie Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung hingewiesen hat.