Wer in der Kfz-Versicherung der Allianz eine vertragliche Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Doch es gibt klare Fristen und eine wichtige Ausnahme, die den Vertrag schützen kann – hier erfahren Sie, was gilt.
Fristlose Kündigung bei Obliegenheitsverletzung:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir den Vertrag fristlos kündigen.
Dies gilt zusätzlich zu den in B.3.1 genannten Rechten.
Frist und Ausschluss der Kündigung:
- Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats erklären, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben.
- Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an eine Pflicht, die Sie schon vor einem Schadenfall erfüllen müssen, darf der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist beenden. Er hat dafür allerdings nur einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Verletzung erfährt. Können Sie belegen, dass Sie die Pflicht weder absichtlich noch grob fahrlässig verletzt haben, ist eine Kündigung nicht möglich.
Häufige Fragen
Kann der Vertrag bei einer Obliegenheitsverletzung fristlos gekündigt werden?
Ja. Verletzen Sie eine Obliegenheit aus dem Vertrag, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in B.3.1 genannten Rechten.
Wie lange hat der Versicherer Zeit für die Kündigung?
Die Kündigung kann nur innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem der Versicherer von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde.
Für welche Obliegenheiten gilt dieses Kündigungsrecht?
Es gilt für Obliegenheiten aus dem Vertrag, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen.