Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz ist die Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung wegen einer Obliegenheitsverletzung beim Fahrzeuggebrauch auf maximal je 5.000 EUR begrenzt – gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt hat, besteht jedoch vollständige Leistungsfreiheit.
In der Kraftfahrzeugversicherung der Allianz gelten folgende Besonderheiten hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs in der Versicherungsart der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung:
- In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus B.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von maximal je 5.000 EUR beschränkt.
Vollständige Leistungsfreiheit in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, ist die Allianz vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Obliegenheit beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt, kann der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht grundsätzlich weniger oder gar nicht leisten. Diese Folge ist jedoch nach oben gedeckelt: Gegenüber Ihnen und den mitversicherten Personen wirkt sie sich höchstens mit dem genannten Betrag aus. Anders liegt der Fall, wenn jemand das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat in seinen Besitz gebracht hat – dann entfällt der Schutz für diesen Fahrer vollständig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht bei einer Obliegenheitsverletzung begrenzt?
Die sich aus B.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf maximal je 5.000 EUR beschränkt.
Für wen gilt die Beschränkung auf 5.000 EUR?
Sie gilt Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wann besteht in der Kfz-Haftpflicht vollständige Leistungsfreiheit?
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, ist die Allianz vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Auf welche Versicherungsart bezieht sich diese Regelung?
Die Regelungen gelten für die Versicherungsart der Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Kraftfahrzeugversicherung der Allianz.