In der Kfz-Versicherung der Allianz dürfen Sie nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder Dritten gestatten – es sei denn, die Allianz hat vorher zugestimmt. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten gelten und wann Sie eine Gefahrerhöhung unverzüglich melden müssen.
Verbot der Vornahme von Gefahrerhöhungen:
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten. Es sei denn, wir haben dem vorher zugestimmt.
Anzeigepflichten:
- Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben und diese nachträglich erkennen, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen.
- Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich während der Vertragslaufzeit etwas ändert, das das Risiko für die Versicherung erhöht, sollten Sie das nicht ohne Rücksprache mit der Allianz tun. Bemerken Sie eine solche Änderung erst nachträglich oder tritt sie ohne Ihr Zutun ein, informieren Sie die Allianz so schnell wie möglich. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Darf ich eine Gefahrerhöhung selbst vornehmen?
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten, es sei denn, die Allianz hat dem vorher zugestimmt.
Was muss ich tun, wenn ich eine Gefahrerhöhung nachträglich erkenne?
Wenn Sie ohne vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben und diese nachträglich erkennen, müssen Sie sie der Allianz unverzüglich anzeigen.
Gilt die Anzeigepflicht auch bei Gefahrerhöhungen ohne mein Zutun?
Ja. Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Ab wann gelten diese Pflichten?
Die Pflichten gelten nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung.