In der Kfz-Versicherung der Allianz steht die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich nur dem Versicherungsnehmer zu – sofern nichts anderes geregelt ist, etwa bei der Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für die Ausübung der Rechte in der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen:
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.
- Andere Regelungen sind beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.1.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Sie als Versicherungsnehmer diejenige Person, die die Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen darf. In bestimmten Fällen kann es abweichende Regelungen geben – ein Beispiel dafür ist die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja. Andere Regelungen sind beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.1.2.
Wo ist eine abweichende Regelung zu finden?
Eine abweichende Regelung findet sich beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.1.2.