Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind in der Kfz-Versicherung der Allianz unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert: Der Kfz-Haftpflichtschutz greift bei Zulassungsfahrten, etwa zur Zulassungsbehörde oder zur Hauptuntersuchung. Erfahren Sie, welche Fahrten dazuzählen, welche regionalen Grenzen gelten und wann rotes oder Kurzzeitkennzeichen nötig ist.
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung. Diese Fahrten dürfen jedoch nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erfolgen. Voraussetzung ist zudem, dass die Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen erfolgt, das die Zulassungsbehörde vorab erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
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Was bedeutet das konkret?
Wer sein Fahrzeug zulassen möchte, darf mit einem von der Zulassungsbehörde vorab erteilten, noch ungestempelten Kennzeichen bestimmte Fahrten durchführen und ist dabei über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Gemeint sind Fahrten rund um das Zulassungsverfahren – etwa zur Behörde, zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung – sowie Fahrten am Tag der Außerbetriebsetzung. Für Situationen, in denen ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen vorgeschrieben ist, gilt dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Ist eine Fahrt mit ungestempeltem Kennzeichen versichert?
Ja, in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Was zählt als Zulassungsfahrt?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu gehören Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung der Stempelplakette, Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sowie Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung.
In welchem Gebiet sind Fahrten zur Zulassungsbehörde oder zur Hauptuntersuchung erlaubt?
Diese Fahrten dürfen nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erfolgen. Voraussetzung ist zudem, dass die Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen erfolgt, das die Zulassungsbehörde vorab erteilt hat.
Wann gilt der Schutz für ungestempelte Kennzeichen nicht?
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.