Die Allianz Hausratversicherung übernimmt mit dem Zusatzbaustein Glas Gebäude bestimmte Folgekosten nach einem Glasbruch – etwa für Reparaturen an Einfassungen und Mauerwerk, die Wiederherstellung von Anstrichen und Folien, Notverglasung sowie den Einsatz von Gerüsten und Kränen. Hier erfahren Sie, welche Kosten im Detail versichert sind.
Dieser Zusatzbaustein übernimmt folgende Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Kosten für weitere Reparaturen:
- Kosten, um Schäden an Einfassungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Kosten zur Wiederherstellung:
- Kosten, um Anstriche, Malereien, Schriften, Folien an versicherten Sachen sowie künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben oder -platten wiederherzustellen.
Kosten für Notverglasung und Notverschalung:
- Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind.
Kosten für Arbeitsgeräte:
- Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten.
- Versichert sind auch Kosten für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn versichertes Glas zu Bruch geht, entstehen oft nicht nur Kosten für die neue Scheibe selbst, sondern auch für Arbeiten drumherum. Dieser Zusatzbaustein hilft dabei, solche Folgekosten aufzufangen: etwa wenn Rahmen oder Mauerwerk beschädigt wurden, wenn Verzierungen oder Folien wieder angebracht werden müssen, wenn eine Öffnung vorübergehend verschlossen werden soll oder wenn für die Arbeiten technische Hilfsmittel wie Gerüste oder Kräne nötig sind. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Zusatzbaustein Glas Gebäude?
Übernommen werden Kosten für weitere Reparaturen, Kosten zur Wiederherstellung, Kosten für Notverglasung und Notverschalung sowie Kosten für Arbeitsgeräte – sofern sie nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Sind auch Schäden am Mauerwerk und an Alarmeinrichtungen abgedeckt?
Ja. Unter „Kosten für weitere Reparaturen“ fallen Kosten, um Schäden an Einfassungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Werden Anstriche, Folien oder künstlerisch bearbeitete Scheiben ersetzt?
Ja. Die Kosten zur Wiederherstellung umfassen Anstriche, Malereien, Schriften und Folien an versicherten Sachen sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben oder -platten.
Was gilt für Notverglasung und Notverschalung?
Versichert sind die Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind.
Sind Kosten für Gerüste oder Kräne mitversichert?
Ja. Versichert sind Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025