Der Zusatzbaustein Glas der Hausratversicherung der Allianz schützt die Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung Ihrer versicherten Wohnung oder Ihres Gebäudes – von Spiegeln und Glastischplatten über Glastüren bis hin zu Kochfeldern, Kunststoffscheiben von Duschkabinen und den zugehörigen Glashalte- und Zierleisten. Hier erfahren Sie genau, welche Sachen versichert sind.
Dieser Zusatzbaustein schützt die Mobiliar- und die Gebäudeinnenverglasung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Im Einzelnen sind versichert:
Mobiliarverglasungen
Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder selbst Mobiliar darstellen.
Beispiel: Spiegel, Scheiben von Vitrinen, Glastischplatten, Aquarien, Sichtfenster von Backöfen.
Gebäudeinnenverglasungen
Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind.
Beispiel: Glastüren, Glastrennwände, Glasscheiben von Duschkabinen.
Sonstige versicherte Sachen:
- Kunststoffscheiben von Duschkabinen
- Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
- Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
Glashalte- und Zierleisten:
Versichert sind Schäden an Glashalte- und Zierleisten unter folgenden Voraussetzungen:
- Diese sind im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden.
- Diese sind bei der Glasreparatur entstanden.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas erweitert Ihren Hausratschutz um Glasbruch. Erfasst sind zum einen Glasflächen an oder aus Ihren Möbeln, zum anderen fest mit der Wohnung oder dem Gebäude verbundene Glasflächen im Inneren. Damit der Schutz greift, muss das Glas fertig eingebaut oder vollständig montiert sein. Neben klassischem Glas sind auch bestimmte Kunststoff- und Acrylflächen, Kochfelder sowie Halte- und Zierleisten im beschriebenen Rahmen berücksichtigt. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Welche Glasflächen sind über den Zusatzbaustein versichert?
Versichert sind die Mobiliar- und die Gebäudeinnenverglasung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung, sofern die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Was zählt zur Mobiliarverglasung?
Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder selbst Mobiliar darstellen. Beispiele sind Spiegel, Scheiben von Vitrinen, Glastischplatten, Aquarien und Sichtfenster von Backöfen.
Was gehört zur Gebäudeinnenverglasung?
Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind, zum Beispiel Glastüren, Glastrennwände und Glasscheiben von Duschkabinen.
Sind auch Kochfelder und Kunststoffscheiben mitversichert?
Ja. Versichert sind unter anderem Kunststoffscheiben von Duschkabinen, Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile sowie Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl.
Wann sind Glashalte- und Zierleisten versichert?
Schäden an Glashalte- und Zierleisten sind versichert, wenn sie im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden oder bei der Glasreparatur entstanden sind.