Der Zusatzbaustein Glas Gebäude der Hausratversicherung der Allianz leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch beziehungsweise Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden – etwa wenn die Scheibe einer Terrassentür zerbricht. Erfahren Sie, welche Glasschäden abgedeckt sind und wann kein Zerbrechen vorliegt.
Dieser Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beispiel:
- Die Scheibe Ihrer Terrassentür zerbricht.
Kein Zerbrechen liegt vor:
- wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein springt ein, wenn versichertes Glas tatsächlich zerbricht – also durch einen Bruch zerstört oder beschädigt wird. Rein oberflächliche Schäden wie Kratzer oder Schrammen gelten dagegen nicht als Zerbrechen und sind damit anders zu bewerten. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann leistet der Zusatzbaustein Glas Gebäude?
Der Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Ist ein Bruch der Terrassentür-Scheibe ein Beispiel für einen versicherten Schaden?
Ja. Als Beispiel wird genannt, dass die Scheibe Ihrer Terrassentür zerbricht.
Sind Kratzer oder Schrammen an der Glasoberfläche versichert?
Nein. Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Was gilt als Zerbrechen im Sinne des Bausteins?
Ein Zerbrechen liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Kratzer oder Schrammen zählen nicht dazu.