Der Zusatzbaustein Glas der Allianz Hausratversicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch Bruch zerstört oder beschädigt werden – etwa wenn beim Spielen im Wohnzimmer die Glastischplatte zerbricht. Hier erfahren Sie, welche Glasschäden abgedeckt sind und wo die Grenzen liegen.
Der Zusatzbaustein Glas Hausrat der Allianz leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beispiel: Beim Spielen im Wohnzimmer zerbricht Ihre Glastischplatte.
Nicht versichert: Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beschädigt werden, zum Beispiel durch:
- Kratzer
- Schrammen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein greift, wenn Glas tatsächlich zerbricht – also zerstört oder beschädigt wird. Reine Oberflächenschäden wie Kratzer oder Schrammen an Oberflächen und Kanten zählen nicht als Bruch und sind damit nicht abgedeckt. Diese Erklärung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann leistet der Zusatzbaustein Glas?
Der Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Ist eine zerbrochene Glastischplatte versichert?
Ja. Als Beispiel wird genannt, dass beim Spielen im Wohnzimmer die Glastischplatte zerbricht – ein solcher Bruch ist ein versicherter Schaden.
Sind Kratzer und Schrammen abgedeckt?
Nein. Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Was gilt als Bruch im Sinne des Zusatzbausteins?
Als Bruch gilt das Zerbrechen, durch das versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden.