Der Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht der Allianz erweitert die Privathaftpflichtversicherung um den Schutz als Inhaber:in eines im Inland gelegenen Öltanks. Versichert sind unter anderem Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch austretendes Öl, die Kosten einer Ersatzbefüllung sowie Gewässerschäden nach dem Umweltschadensgesetz – inklusive klarer Regelungen zu Ausschlüssen und Einschränkungen.
Versichertes Risiko
Ihr Öltank-Haftpflichtschutz schützt Sie und die mitversicherten Personen als Inhaber:innen von im Inland gelegenen Öltanks.
Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks.
Beispiel: Besitzerin oder Eigentümer
Haftpflicht als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem gemeinschaftlichen Eigentum am Öltank.
Dazu gehören auch:
- Ansprüche eines einzelnen Eigentümers bzw. einer einzelnen Eigentümerin gegen die Verwaltung oder die WEG
- gegenseitige Ansprüche von Eigentümer:innen bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der WEG
Ausgeschlossen bleiben Schäden am:
- Gemeinschaftseigentum
- Sonder- oder Teileigentum
Dies gilt auch für sich daraus ergebende Vermögensschäden.
Besondere Regelungen für einzelne Risiken als Inhaber:in eines Öltanks
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für folgende Risiken:
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen:
Wir erstatten Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden, dass Öl bestimmungswidrig aus den versicherten Öltanks ausgetreten ist.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Heizungsanlage (einschließlich der Öltanks) selbst und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Ersatzbefüllung:
Wir ersetzen die im Versicherungsfall notwendigen Kosten einer Ersatzbefüllung für die Menge des bestimmungswidrig ausgetretenen Öls. Ersatz erfolgt in gleicher Qualität und Güte.
Gewässerschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG):
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche, die nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen Sie gestellt werden, wegen:
- Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
In folgenden Fällen leisten wir nicht:
- Sie missachten bewusst dem Gewässerschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen.
- Die Schäden resultieren aus unvermeidbaren, notwendigen oder in Kauf genommenen Einwirkungen auf die Umwelt.
- Sie können den Schaden von einer anderen Versicherung (beispielsweise einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) ersetzt verlangen.
Bitte beachten Sie: Reine Vermögensschäden sind nicht versichert.
Ausschlüsse und Einschränkungen unserer Leistungen
Neben den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung besteht auch kein Versicherungsschutz für folgende Ansprüche:
Gemeingefahren:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Gewässerveränderungen oder Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Bestimmte Tätigkeiten:
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die weder dem versicherten Risiko eigen noch ihm sonst zuzurechnen sind.
Vorsätzliche Pflichtwidrigkeit:
Ausgeschlossen sind Schäden durch das bewusste Abweichen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen oder Verfügungen. Dies gilt auch für die Gewässerveränderung oder den hierdurch drohenden Schaden.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Öltank besitzt, haftet grundsätzlich für Schäden, die durch austretendes Öl entstehen. Dieser Zusatzbaustein deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks im Inland ab – auch als Wohnungseigentümergemeinschaft. Neben Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen und den Kosten für eine Ersatzbefüllung sind auch bestimmte Gewässerschäden nach dem Umweltschadensgesetz abgesichert. Wichtig zu wissen: Für einige Fälle wie höhere Gewalt oder bewusste Regelverstöße gelten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Wer ist über den Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht versichert?
Versichert sind Sie und die mitversicherten Personen als Inhaber:innen von im Inland gelegenen Öltanks. Auch die gesetzliche Haftpflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus dem gemeinschaftlichen Eigentum am Öltank ist eingeschlossen.
Werden Schäden an eigenen Sachen durch austretendes Öl erstattet?
Ja, es werden Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen erstattet, die dadurch verursacht werden, dass Öl bestimmungswidrig aus den versicherten Öltanks ausgetreten ist. Ersetzt werden die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden; Wertverbesserungen werden abgezogen. Schäden an der Heizungsanlage selbst (einschließlich der Öltanks) sind ausgeschlossen.
Sind Gewässerschäden mitversichert?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) wegen Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Nicht geleistet wird unter anderem bei bewusster Missachtung von Gewässerschutzvorschriften oder wenn eine andere Versicherung eintritt.
Werden die Kosten einer Ersatzbefüllung übernommen?
Ja, es werden die im Versicherungsfall notwendigen Kosten einer Ersatzbefüllung für die Menge des bestimmungswidrig ausgetretenen Öls ersetzt. Der Ersatz erfolgt in gleicher Qualität und Güte.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Ausgeschlossen sind unter anderem Gemeingefahren durch höhere Gewalt oder elementare Naturkräfte, bestimmte nicht dem Risiko zuzurechnende Tätigkeiten sowie Schäden durch vorsätzliche Pflichtwidrigkeit, also das bewusste Abweichen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen. Reine Vermögensschäden sind nicht versichert.